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Informationen zum Festbetrag

Festbetrag Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung:


Ihre Krankenkasse bezuschusst eine Hörgeräteversorgung mit einem Festbetrag. Die Höhe des Festbetrages hängt von der Krankenkassenzugehörigkeit ab.

Derzeit gibt es so viele unterschiedliche Preise der einzelnen Krankenkassen, so dass wir diese hier nicht alle aufführen können. Sollte Ihre Krankenkasse hier nicht aufgeführt sein, dann benutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen uns einfach an.


Festbetrag der AOK und VDEK Kassen:

Diese Vertragspreise gelten für die AOK und die Ersatzkassen BARMER, TK, DAK, KKH, HEK und HKK.


Einseitige Versorgung

Hörgerät 690,15 €
Ohrpassstück 42,80 €
Reparaturpauschale 154,70 €
Festbetrag Ihrer Krankenkasse 887,65 €
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* - 10,00 €
ausgezahlter Betrag der KK 877,65 €


Beidseitige Versorgung

Hörgerät 690,15 €
Ohrpassstück 42,80 €
Reparaturpauschale 154,70 €
Hörgerät 690,15 €
Ohrpassstück 42,80 €
Reparaturpauschale 154,70 €
Festbetrag Ihrer Krankenkasse 1.775,30 €
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* - 20,00 €
ausgezahlter Betrag der KK 1.755,30 €


Festbetrag der BKK:


Einseitige Versorgung

Hörgerät 679,45 €
Ohrpassstück 42,80 €
Reparaturpauschale 142,80 €
Festbetrag Ihrer Krankenkasse 865,05 €
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* - 10,00 €
ausgezahlter Betrag der KK 855,05 €


Beidseitige Versorgung

Hörgerät 679,45 €
Ohrpassstück 42,80 €
Reparaturpauschale 142,80 €
Hörgerät 679,45 €
Ohrpassstück 42,80 €
Reparaturpauschale 142,80 €
Festbetrag Ihrer Krankenkasse 1.730,10 €
abzügl. der gesetzl. Zuzahlung* - 20,00 €
ausgezahlter Betrag der KK 1.710,10 €


*gesetzliche Zuzahlung = Pflichtabgabe des gesetzlich Versicherten in Höhe von 10,00 € pro Seite, sofern dieser nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.

Die Festbeträge können geltend gemacht werden bei Abgabe einer gültigen ohrenärztlichen Verordnung und der Zuzahlung in Höhe von 10,00 € pro Seite.


Festbetrag Ihrer privaten Krankenversicherung:

Der Zuschuss der privaten Krankenversicherung ist individuell und muss vorab in Erfahrung gebracht werden. Dies kann durch den Kunden oder den Hörgeräteakustiker gemacht werden.


Festbetrag der Berufsgenossenschaft:

Ihre Berufsgenossenschaft bezuschusst eine Hörgeräteversorgung ausschließlich bei einer anerkannten berufsbedingten Schwerhörigkeit in der Kategorie 2 mit 1.025 € inkl. Ohrstück je Seite. Eine Mehrkostenübernahme nach Kategorie 3 ist ggf. möglich.

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